Mobilitätsgarantie

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Seit dem 1. Januar 2009 bietet der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) eine “freiwillige Mobilitätsgarantie” an, die bei genauerer Betrachtung eigentlich ein (schlechter) Witz ist:

  • Sie gilt nur im Karlsruher Stadtgebiet
  • Sie gilt erst ab einer Verspätung von 20 Minuten
  • Sie gilt nicht bei “Verzögerungen, die beispielsweise durch Falschparker, Unfälle, Streiks, Unwetter oder andere von den VBK nicht beeinflussbare Ereignisse verursacht werden
  • Sie wird nur nach Einsendung oder Abgabe eines Garantieschecks spätestens 14 Tage nach dem “Vorfall” gewährt

Heute wurde meine Bahn ab dem Durlacher Tor über den Betriebshof umgeleitet. Nähere Informationen gab es nicht, aber ich vermute einfach mal, dass auf der Strecke zwischen Durlacher Tor und Tullastraße eine andere Bahn mal wieder einen Schuss gebaut hat - was dann ein Unfall wäre, der nicht von der Garantie abgedeckt wäre.

Trotzdem habe ich mir das Formular herunter geladen, ausgefüllt und werde es morgen im Kundenzentrum am Europaplatz abgeben. Mal schauen, ob sich die Verkehrsbetriebe herablassen, mir 5 € zu überweisen oder die Schuld von sich schieben.

(Witziges Detail am Rande: Eigentlich muss man die verwendete Fahrkarte als Original oder Kopie befügen; bei Abo-Inhabern reicht gnädigerweise auch die Abo-Nummer. Leider ist die einzige Nummer auf meiner Jahres-Abo-Karte zwei Ziffern länger als das vorgesehene Feld und enthält keinen Bindestrich. Ich kann mir gut vorstellen, dass deswegen die Zahlung verweigert wird - vielleicht darf ich ja sogar 60 € zahlen, da ich ohne gültigen Fahrausweis unterwegs war? Zuzutrauen wäre es dem KVV…)

Besser nicht 1. Klasse fahren

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Gestern die Durchsage im ICE von Karlsruhe nach Frankfurt:

Passengers in the first class will become snacks and drinks directly at their seat.

Böses Foul.